Publisher's Synopsis
Band 12 dokumentiert Artikel 38 Absatz 3 (Das Nahere bestimmt ein Bundeswahlgesetz) in zwei Teilbanden. Er ist auf die Dokumentation eines einzigen Absatzes des Art. 38 beschrankt und gehort gleichwohl zu den umfangreichsten Banden der gesamten Reihe. Denn Art. 38 Abs. 3 verweist einerseits mit nur einem kurzen Satz auf das Bundeswahlgesetz, dessen Entstehung schon wegen seiner Bedeutung fur die Kontroversen auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat uber das Wahlsystem nachvollzogen werden muss. Andererseits nimmt die Dokumentation des Absatzes 3 infolge des fur die Vorbereitung des (ersten) Bundeswahlgesetzes eigens geschaffenen, sach- und fachspezifischen Ausschusses fur Wahlrechtsfragen, dessen Protokolle, Kurzprotokolle und Materialien zusatzlich einbezogen wurden, sehr viel Raum ein. Daher besteht Band 12 aus zwei Teilbanden. Art. 38 Abs. 3 hat eine Doppelfunktion: er weist dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fur das Wahlrecht des Bundestages zu und enthalt zugleich den Auftrag zur Ausarbeitung eines Wahlgesetzes fur die neuen Bundesorgane (Bundestag, Bundesprasident) der 1. Wahlperiode. Mit beiden Aufgaben wurden die Mutter und Vater des Grundgesetzes betraut, wobei sich die Debatten in den verfassunggebenden Gremien nicht nur unterscheiden, sondern meist auch uberschneiden.