Publisher's Synopsis
Bisher war das Erfolgshonorar nur ein Angebot an die Anwaltschaft, unter engen Voraussetzungen Erfolgshonorarvereinbarungen abzuschliessen. Dies hat sich sich nun grundlegend mit dem zum 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen "Gesetz zur Forderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt" geandert. Seither mussen sich alle Anwaltinnen und Anwalte mit dem Thema Erfolgshonorar befassen. Die Kernpunkte der neuen Regelungen lauten: