Publisher's Synopsis
Die Statistik belegt, dass sich Kommunen bei der wirtschaftlichen Betatigung uberwiegend privatrechtlicher Organisationsformen des Gesellschaftsrechts bedienen. Wird dieser Weg beschritten und die Rechtsform der GmbH oder der Aktiengesellschaft gewahlt, hat dies fur die Kommune die rechtliche Konsequenz, dass sowohl die Vorgaben des Gesellschaftsrechts zu beachten sind als auch eine Bindung an das Gemeindewirtschaftsrecht besteht. Diese doppelte Bindung kann zu Problemen fuhren, wenn beide Rechtsquellen widerspruchliche Anforderungen an die Kommune stellen. Wie solche Widerspruche aufzulosen sind, wird seit Jahrzehnten diskutiert. Die hiesige Untersuchung analysiert die bisherigen Ansatze und offenbart eine partielle Verfassungswidrigkeit des Kommunalwirtschaftsrechts de lege lata. Abschliessend wird ein neuer Losungsansatz vorgestellt, der im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen steht und gleichzeitig okonomischen Belangen Rechnung tragt.