Publisher's Synopsis
Das Emissionshandelssystem wurde geschaffen, weil der dringende klimarelevante Handlungsbedarf ein Einschreiten seitens der Politik erforderte. Ein Temperaturanstieg um 6,4 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 und ein Ansteigen des Meeresspiegels um 79 cm, das ist die schlimmste Vorhersage von insgesamt sechs Szenarien des neuen UN-Klimaberichtes, der am 2. Februar 2007 vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) in Paris veröffentlicht wurde. Auf Grundlage des Grünbuchs erkannte der Europäische Rat die besondere Bedeutung des europäischen Programms zur Klimaänderung an und unterstrich die Dringlichkeit konkreter Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene für ein System zum Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Hintergrund der europäischen Richtlinie 2003/87/EG, die im Oktober 2003 in Kraft getreten ist und die rechtliche Grundlage des europäischen Emissionshandelssystem bildet, ist das Bestreben, die im Kyoto-Protokoll vereinbarten Reduktionsverpflichtungen gemeinschaftlich zu erfüllen. Damit wurden die Rahmenbedingungen für den europaweiten Emissionshandel auf Unternehmensebene von der Europäischen Union geschaffen, womit bessere Wettbewerbsbedingungen und ein höherer wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden sollen. Die Europäische Union begibt sich 1998 mit der Verabschiedung des Burden-Sharing-Agreement (Lastenverteilungsplan) in eine Vorreiterrolle. Insgesamt sollen die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union bis 2012 um 8 Prozent gesenkt werden. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen um 21 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Gesamtmenge der Zertifikate ist begrenzt, um die Reduktionsziele zu erreichen und richtet sich nach den jeweiligen nationalen Zuteilungsplänen (Nationaler Allokationsplan). Um die Verwirklichung der Reduktionsverpflichtungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu erleichtern, wurde eine Verknüpfung zwischen dem Europäischen Emissionshandelssystem und den flexiblen Kyoto-Mechanismen, die Linking Direct