Publisher's Synopsis
Art. 33 Abs. 4 GG sieht vor, dass hoheitsrechtliche Befugnisse als standige Aufgaben in der Regel Angehorigen des offentlichen Dienstes zu ubertragen sind. Der Staat bedient sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Realitat allerdings immer haufiger der Hilfe der Zivilgesellschaft. Nur so ist es ihm moglich, dem stetig steigenden Aufgabenkanon gerecht zu werden. Dies hat aber zur Folge, dass staatliche Aufgaben von Akteuren der Zivilgesellschaft wahrgenommen werden, die gerade nicht wie Angehorige des offentlichen Dienstes in einem offentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhaltnis stehen. Diese Arbeit stellt daher die Frage, welche Anforderungen der Staat bei einer Ubertragung von Aufgaben an private Akteure stellt, um dieser Veranderung gerecht zu werden. Ausgehend vom Berufsbeamten als Vergleichsmaastab, werden die gestellten Anforderungen in unterschiedlichen Bereichen mit Hilfe eines Kataloges verschiedener Kriterien auf ihre Koharenz untersucht.