Publisher's Synopsis
Mit der Arbeit auf Abruf hat der Gesetzgeber den Unternehmen ein Instrument an die Hand gegeben, welches die Anpassung von Lage und Dauer der Arbeitszeit an den betrieblichen Bedarf ermoglicht. Die radikalste Form der Arbeit auf Abruf ist der sog. Nullstundenvertrag. Dieser schlieat jeden Anspruch auf eine Mindestarbeitszeit aus und bestimmt, dass nur die tatsachlich erbrachte Leistung vergutet wird. Die Arbeit beschaftigt sich mit der rechtlichen Einordnung dieser Gestaltung als Arbeitsvertrag. Sodann erfolgt eine umfassende Inhaltskontrolle dieser Vereinbarungen aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten. Dabei wird zwischen Gestaltungen mit und ohne Ablehnungsrecht, also dem Recht des Beschaftigten, den einzelnen Arbeitseinsatz zu verweigern, unterschieden. Anschlieaend wird die Frage nach den Rechtsfolgen einer moglicherweise unwirksamen Vereinbarung erortert. Dabei werden die Rechtsprechung und die jungste Gesetzesanderung zu 12 TzBfG ausfuhrlich beleuchtet.