Publisher's Synopsis
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befahigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem offentlichen Amte, Art. 33 Abs. 2 GG. Jedoch werden Amter von politischen Beamten, von kommunalen Wahlbeamten und auch von Richtern der obersten Gerichtshofe des Bundes nach anderen bzw. weiteren, insbesondere politischen Kriterien vergeben. Dabei zeigen nicht nur rechtliche Untersuchungen, sondern auch verwaltungs- und sozialwissenschaftliche Studien, welche negativen Auswirkungen eine nur beschrankte bzw. modifizierte Bestenauslese zeitigt. Diesen Beeintrachtigungen werden politische Erforderlichkeiten gegenuberstellt und auf ihre verfassungsrechtliche Tragfahigkeit untersucht. Auf Grundlage der so gefundenen Ordnungskriterien erfolgt die rechtssichere Einordnung der behandelten Amtsposten gemaa ihren staatsorganisatorischen Funktionen.