Publisher's Synopsis
Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern private Schadensgestaltungen wie Fang-pramien, Vertrags- und Verbandsstrafen regressfahige Schadensposten oder unzulassige Rechts-geschafte zu Lasten Dritter darstellen. Allein schadensrechtliche Mechanismen schutzen den Dritten nur unzureichend vor rechtsgeschaftlichen Belastungen. Aus diesem Grund ist eine vorgelagerte Kontrolle des Rechtsgeschafts notwendig. Daran anknupfend setzt sich die Arbeit kritisch mit den bisherigen Abhandlungen zu drittbelastenden Rechtsgeschaften allgemein auseinander und unterbreitet dazu einen neuen Ansatz. Diesen zugrunde gelegt, stellen sich die untersuchten privaten Schadensgestaltungen als unverhaltnismaaige Rechtsgeschafte zu Lasten Dritter dar, die in der Folge relativ unwirksam sind. Da sie somit keine Wirkung gegenuber Dritten entfalten, verkorpern sie auch keinen ersatzfahigen Schadensposten der Geschadigten (also der Vereine, Ladeninhaber oder Hauptunternehmer).