Publisher's Synopsis
Die Beteiligungslehre ist der Zentralkern der Verbrechenslehre. Strafrechtsgeschichtlich war die Beteiligungslehre stets mit den rechtsphilosophischen Stromungen verknupft. Die derzeit uberwiegende Beteiligungslehre ist davon jedoch vollig gelost. Der Verfasser nimmt die Auseinandersetzung uber die Beteiligungslehre ausgehend von erkenntnistheoretischen und rechtsphilosophischen Leitsatzen auf. Er greift auf die Leitzatze des objektiv erkenntnistheoretischen Idealismus und der mit ihm vereinbaren Rechtsphilosophie bzw. -soziologie zu einer neuartigen theoretischen Begrundung der Beteiligungslehre zuruck, sodass Tater- und Teilnehmerstrafunrecht als Verletzung unterschiedlicher strafrechtlicher Pflichten begriffen werden. Ausgehend von diesen Pramissen werden alle Grundfragen der allgemeinen Beteiligungslehre und insbesondere der im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens geregelten Taterschaft und Teilnahme bei vorsatzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen untersucht.