Publisher's Synopsis
Immer wieder kommt es zu kurzfristigen Gesetzesanderungen im Bereich der Umsatzsteuer, wie etwa die Steuersatzsenkung im Jahre 2020. Mogen solche Steuersatzanderung noch so gut gemeint sein, so fuhren sie aus juristischer Sicht doch zu erheblichen Problemen, soweit Parteien bereits einen Vertrag unter Einbeziehung des alten Umsatzsteuersatzes geschlossen hatten, die Lieferung des Kaufgegenstandes aber in einem Zeitraum erfolgt, in dem der neue Steuersatz bereits Anwendung findet. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich nach 29 UStG besteht oder ein Anspruch auf eine Vertragsanpassung im Wege der erganzenden Vertragsauslegung oder uber 313 BGB in Betracht kommt.