Publisher's Synopsis
Zwischen 1550 und 1567 stiegen die Universitaten Leipzig, Wittenberg und Jena zu Landstanden des albertinischen bzw. ernestinischen Territoriums auf und erhielten damit das Recht, gemeinsam mit der landsassigen Ritterschaft, den Stadten, den Grafen und Herren sowie den verbliebenen Pralaten die Landtage zu besuchen. Dadurch sahen sich die Hohen Schulen in die Lage versetzt, die standisch-landesherrlichen Verhandlungen aktiv mitzugestalten und im Interesse der Universitaten zu beeinflussen. Die Arbeit widmet sich den Anfangen und Erscheinungsformen universitarer Landstandschaft am Beispiel der wettinischen Universitaten und ordnet die Erkenntnisse in einen grosseren, weite Teile des Alten Reiches erfassenden Rahmen ein.