Publisher's Synopsis
Zur nationalsozialistischen Rassenideologie gehorte es, vermeintlich erbkranke Menschen an der Fortpflanzung zu hindern. Um ihre zwangsweise vorgenommene Sterilisation zu legitimieren, erliessen die Machthaber am 1. Januar 1934 das Gesetz zur Verhutung erbkranken Nachwuchses und errichteten Erbgesundheitsgerichte. Vor diesen Gerichten ubten medizinische Sachverstandige grossen Einfluss auf das Verfahren aus: Sie waren es haufig, die den Erbkrankverdachtigen anzeigten, seine Sterilisation beantragten und das Gutachten abgaben, das nach den Erfahrungen der arztlichen Wissenschaft Auskunft daruber geben sollte, ob der Erbkrankverdachtige tatsachlich erbkrank war. Das Buch kommt zu dem erschreckenden Ergebnis, dass die Gutachten der Bonner Sachverstandigen keineswegs dem damaligen medizinischen Kenntnisstand entsprachen, sondern oberflachlich und tendenzios gehalten waren. Gleichwohl legte das Bonner Erbgesundheitsgericht die gutachtliche Diagnose der Sachverstandigen in uber 90 % der untersuchten 519 Falle seinem Urteil zugrunde, ohne dass sich die Betroffenen dagegen erfolgreich zur Wehr setzen konnten.